Betriebliches
Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungs- management (BEM) ist im Arbeitsschutzgesetz § 84 (2) SGB IX vorgeschrieben. Die Fürsorgepflicht des Unternehmens sieht vor, Mitarbeiter, welche länger als sechs Wochen innerhalb eines Kalenderjahres arbeitsunfähig waren, bei Ihrer Eingliederung zu unterstützen.

Ziel eines Eingliederungsprozesses ist die:

  • die Förderung von Gesundheit,
  • Vermeidung chronischer Erkrankung,
  • Überwindung krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit,
  • Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit und
  • Erhaltung des Arbeitsplatzes.

Auf lange Sicht werden dadurch die Zufriedenheit und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter gefördert sowie frühzeitig Ursachen für gesundheitliche Probleme erkannt und Lösungen entwickelt.

Arbeitnehmer reagieren oft mit verständlichen Ängsten auf einen BEM-Prozess. Ein unternehmensneutrale Person hat es hier oft einfacher, da man ihr neutraler und offener gegenüber tritt. Sparen Sie sich ihre Humanressourcen innerhalb Ihrer Belegschaft und holen Sie sich einen externen Berater der KWS GmbH dafür ins Haus. Wir führen für Sie die Mitarbeitergespräche und die Dokumentation durch. Ihre Mitarbeiter profitieren was die Hilfestellungen und Genesungsprozesse betrifft, von unseren schnellen Kommunikationswegen mit den jeweiligen Kostenträgern, Ansprechpartnern und unserem Netzwerk aus Krankenkassen, Psychologen und Therapeuten.

 

Wir helfen ihnen gerne!

KWS GmbH

Bergische Straße 25

D-58239 Schwerte